Geplante Änderungen des Landesjagdgesetzes
In Rede stehende Verbote bei der Jagdhundeausbildung – sachlich erforderlich?
In der vergangenen Legistlaturperiode in Niedersachsen hatten sich SPD und CDU, im Mai 2022, auf eine Neufassung des Landesjagdgesetzes verständigt, in dem insbesondere dem Tierschutzgedanken Rechnung getragen wurde. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium möchte nun auf Basis des im Koalitionsvertrages formulierten Passus zu einer erneuten Novellierung des Landesjagdgesetzes, ein Verbot der Arbeiten an lebendem Wild um- und durchsetzen. Somit stellt sich die Frage, welchen neuen Erkenntnisse, Verbote und Einschränkungen nach einer Laufzeit von nur gut zwei Jahren rechtfertigen.
Am 23.09.2022 besuchte eine Delegation von Ministerialbeamten des Landwirtschafts-ministeriums eine Schliefenanlage südlich von Hannover, um sich ein Bild von der Anlage und der Arbeit zu machen. Bei dieser Einarbeitung lernen Erdhunde das Verfolgen und Verbellen eines Fuchses unter der Erde. Ein direkter Kontakt zwischen Bauhund und Fuchs ist baulich bedingt ausgeschlossen. Seitens der Vertreter der Fachebene wurden bzgl. der Hundeausbildung in der Schliefenanlage keine tierschutzrelevanten Erkenntnisse festgestellt.
Inzwischen haben der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) und der Jagdgebrauchshundverband e.V (JGHV) mit den Erdhundzuchtvereinen, der Tierärztlichen Hochschule Hannover einen Forschungsauftrag erteilt um zu prüfen, ob bei dieser Arbeitsform eine Stressbelastung für die Füchse vorliegt. Weitere neue Erkenntnisse zu diesem Thema liegen derzeit nicht vor. Aktuell ist die Schliefenarbeit in allen Bundesländern uneingeschränkt zulässig.
Einladung zum Vor-Ort-Termin
Mit dem jetzt bekannt gewordenen, geplanten Verbot der Ausbildung der Jagdhunde in der Schliefenanlage, greift Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen vor und handelt gegen den Rat der Fachbeamten aus ihrem eigenen Haus.
Im Oktober 2023 folgte die Ministerin und zwei Ministerialbeamte einer Einladung ins Schwarzwildgatter Hermannsburg. In einer solchen Anlage sollen Jagdgebrauchshunde, die auf Bewegungsjagden eingesetzt werden sollen, das Suchen, Verbellen und ggf. Verfolgen von Schwarzwild erlernen. Bei der Präsentation wurde deutlich, dass die Jagdgebrauchshunde einer Einarbeitung bedürfen. Weder die Ministerialbeamten noch die Ministerin hatten Einwände gegen die Arbeit im Schwarzwildgatter, im Gegenteil: Sie lobten den verantwortungsvollen Umgang mit dem Schwarzwild und den Hunden und alle drei sprachen sich nach der Präsentation für den Erhalt der Arbeit im Schwarzwildgatter aus. Die Ministerin betonte bei ihrem Besuch weiterhin, sich vor einem Verbot jegliche Arbeiten hinter lebendem Wild selbst ansehen zu wollen, um sich sachkundig zu machen.
Verbot trotz Empfehlung
Nach den „Konkreten Änderungen zur Neufassung des niedersächsischen Jagdgesetzes“ soll nun auch das Schwarzwildgatter verboten werden.
Mit dem beabsichtigten Verbot des Schwarzwildgatters stellt sich die Ministerin gegen die Empfehlung ihrer eigenen Fachbeamten. Sie beraubt damit die Jägerschaft der einzigen Methode, um Jagdgebrauchshunde tierschutzkonform auf Bewegungsjagden mit Schwarzwild vorzubereiten. Sie nimmt der Jägerschaft einen Teil ihrer Möglichkeiten zur Eindämmung bei einem möglichen Ausbruch der ASP, der in Niedersachsen Kosten in Milliardenhöhe verursachen könnte.
Bereits im September 2023 hatten die Landesjägerschaft und der JGHV die Landwirtschaftsministerin eingeladen, um ihr in einer praktischen Vorführung vor Ort die Entenarbeit nach der sogenannten Prof.-Müller-Methode vorzuführen. Dabei wird eine Stockente durch das Anlegen einer Papierkreppmanschette vorübergehend flugunfähig gemacht. Diese Situation erlebt jede Ente alljährlich für mehrere Wochen in der Mauser.
Die Prof.-Müller-Methode ist die einzige Möglichkeit, das Fluchtverhalten einer kranken Ente, insbesondere das Tauchen, zu simulieren. Lange Zeit blieb diese Einladung unerwidert, nun ist aber ein Termin gefunden.
Angesichts der Rückmeldungen die sowohl die Ministerin als auch ihre Fachebene während der vor Ort-Besuche getätigt haben verwundern und irritieren die Vorschläge zum Verbot der Hundeausbildung am lebenden Wild doch sehr. Seitens des organisierten Jagdgebrauchshundewesens in Niedersachsen wird diesbezüglich keine Notwendigkeit gesehen, da die in Frage stehenden Ausbildungsmethoden tierschutzkonform sind.
Jan Knoop - Jagdgebrauchshundverband – Landesverband Niedersachsen